Mittwoch, 13. Januar 2021
ich verstehe es nicht mehr

Gestern standen wir am Abgrund... deshalb wurden im Dezember die Corona-Massnahmen verschärft.
Heute sind wie einen Schritt weiter... deshalb werden ab kommenden Montag die Corona-Massnahmen noch weiter verstärkt.
🙄 🤔 🤐 😕 Ich verstehe es nicht (mehr).... irgendwie habe ich abgehängt...
Die Infektionszahlen sind seit Mitte Dezember leicht gesunken, die Spitaleinweisungen nahmen ab, von einer echten Überlastung der Spitäler kann zumindest aktuell nicht gesprochen werden. Zugegeben: Die Infektionszahlen sind, mit etwa 3'000 Neuinfizierten pro Tag, immer noch sehr hoch. Doch nach meinem Empfinden ging die Entwicklung in den letzten Wochen zumindest in die richtige Richtung. Wieso jetzt noch strengere Regeln und Bestimmungen? 🤨
Aha! Man hat einen neuen (Angst-)Hasen aus dem Hut gezaubert! Das seit 10 Monaten bekannte Covid19-Schreckensvirus ist mittlerweile wohl etwas abgelutscht. Deshalb fürchten wir uns nun vor einer neuen, anscheinend 70% ansteckenderen Virus-Mutation. Achtung: Der in Grossbritanien mutierte Covid19-Virus (B117-Variante) droht uns schon bald zu überrollen! Wir müssen jetzt in Deckung gehen, uns zuhause verschanzen, möglichst alle zwischenmenschlichen Kontakte eliminieren, abwarten und auf Gott hoffen... Aber es sieht noch schlimmer aus: In Südafrika ist ebenfalls eine neue Virus-Mutation aufgetaucht. Es wird wohl nicht lange dauern, bis wir die Massnahmen nochmals verschärfen müssen... wenn das dann noch geht und wir nicht alle schon mausetot sind... 🙄
Man kann ja mitverfolgen, was die Lock-Downs in Spanien, Frankreich, Österreich, Deutschland, Grossbritanien und anderen Ländern so bringen... Die Antwort ist einfach: Sie bringen NICHTS. Das Virus lacht sich krumm und verbreitet sich nahezu genau gleich wie in Ländern mit weniger strikten Massnahmen. Doch wen interessiert das? Niemand. Zumindest nicht unsere Politiker und Entscheidungsträger... Es kann ja nicht so falsch sein, was die anderen, besorgten Regierungen so machen. Schliesslich empfielt das auch die Weltgesundheitsorganisation WHO. Also: Vorwärts!
Was mich persönlich ärgert ist, dass ich, als eher sozial- und somit linkspolitischer Wähler, mittlerweile mit den bürgerlichen Rechtsparteien sympathisiere, die vor dem Abwürgen der Wirtschaft warnen und sich deshalb gegen härtere Massnahmen wehren... soweit ist es schon gekommen... 😥 (obwohl mein Hauptkritikpunkt eher die "Verhältnismässigkeit" betrifft).
Im "Erweiterten Eintrag" halte ich die aktuell beschlossenen Corona-Massnahmen fest.
- Öffentliche Veranstaltungen sind verboten.
- Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis maximal 50 Personen), Beerdigungen im engen Kreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
- Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten.
- Der Betrieb von Gastronomiebetrieben ist verboten.
- Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben.
- Sämtliche Sportbetriebe werden geschlossen.
- Im Freien dürfen bis zu fünf Personen gemeinsam Sport treiben.
- Kontaktsport ist drinnen sowie draussen verboten, Ausnahmen bilden Trainings und Proben von unter 16-Jährigen und Spiele im Profi-Bereich.
- Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen, etwa Museen, Kinos, Lesesäle von Bibliotheken (Ausleihe erlaubt), Casinos, botanische Gärten und Zoos.
- Kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen und von unter 16-jährigen Kindern und Jugendlichen bleiben möglich, Anlässe mit Publikum sind weiterhin verboten.
- Einkaufsläden und Märkte für Güter des nicht täglichen Bedarfs werden ab Montag, 18. Januar, geschlossen.
- Lebensmittelläden, Kioske, Bäckereien, Tankstellenshops, Apotheken, Optiker, Hörgeräteläden, Telekomanbieter, Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte, Wäschereien, Coiffeursalons, Bau- und Gartengeschäfte, Blumenläden dürfen offenbleiben.
- Läden dürfen auch wieder nach 19 Uhr sowie sonntags Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, bis zum Montag jedoch nur zwischen 6 Uhr und 19 Uhr.
- Dienstleister wie Coiffeursalons, Poststellen, Banken, Reisebüros, Solarien und Waschboxen dürfen offen bleiben, müssen aber zwischen 19 und 6 Uhr sowie sonntags schliessen – auch in Bahnhöfen und Flughäfen.
- Es gilt ab Montag, 18. Januar, eine Home Office-Pflicht, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.
- Ansonsten gilt in Innenräumen eine Maskenpflicht, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält.
- Es gilt für alle öffentlich zugänglichen Innenräume sowie für alle Zugangsbereiche des öffentlichen Verkehrs schweizweit eine Maskenpflicht, also zum Beispiel in Restaurants, Geschäften oder Theatern sowie in Bahnhöfen, Flughäfen oder an Bus- und Tramhaltestellen. Seit 6. Juli gilt eine solche Maskenpflicht bereits für den gesamten öffentlichen Verkehr.
- Dies gilt auch draussen, zum Beispiel im Aussenbereich von Restaurants, Läden sowie in belebten Fussgängerzonen, und im öffentlichen Raum, falls der Abstand nicht eingehalten werden kann.
- Ebenfalls eine Maskenpflicht gilt in Schulen ab Sekundarstufe II.
- Auch drinnen an der Arbeit müssen Masken getragen werden (ausser am Arbeitsplatz, sofern der Abstand eingehalten werden kann).
- Im Freundes- und Familienkreis dürfen sich nicht mehr als 5 Personen treffen, Kinder eingeschlossen.
- Zudem sind Treffen im öffentlichen Raum von mehr als 5 Personen verboten.
- Das Singen ist nur noch im Familienkreis und in obligatorischen Schulen erlaubt.
- In Skigebieten gelten grundsätzlich folgende Regeln:
- In allen geschlossenen Transportmitteln, also z.B. in Zügen, Kabinen und Gondeln dürfen nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze.
- Auf allen Bahnen, auch auf Ski- und Sesselliften, gilt eine Maskenpflicht. Beim Anstehen muss Maske getragen und der Abstand eingehalten werden.
- Kantone dürfen die Öffnung von Skigebieten nur erlauben, wenn es die epidemiologische Lage zulässt und es genügend Kapazitäten bezüglich Tests, Contract Tracing und Spitälern gibt.
- Sämtliche Hochschulen müssen auf Präsenzunterricht verzichten.
- Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss in Quarantäne. Es gelten Ausnahmen für Grenzregionen.
- Risikogebiete sind ab 29.10. als solche definiert, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz.
- Zudem müssen Schutzkonzepte für Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen erstellt werden.
Dieser Link ist nicht aktiv. Er enthält eine kopierbare Trackback-URI, um manuell ein Ping- und Trackback zu diesem Eintrag für ältere Blogsysteme zu generieren; zB (immer noch valide) über das zur Verfügung gestellte Eintragsfeld des serendipity_event_trackback Plugins. Serendipity und andere Blogsysteme erkennen die Trackback-URL heutzutage aber automatisch anhand der Artikel-URL. Die Trackback-URI für ihren Link des Sender-Eintrages lautet daher wie folgt: »https://www.beatsblog.ch/2856-ich-verstehe-es-nicht-mehr.html«